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Und was verdienst Du? Am 30.03.2017 wurde das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Männern und Frauen (Entgelttransparenzgesetz) beschlossen. Dieses normiert einen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber, wie vergleichbare Kollegen des jeweils anderen Geschlechts innerhalb des Unternehmens bezahlt werden. Dadurch soll eine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts eingedämmt werden. Eine solche Auskunft können jedoch lediglich ArbeitnehmerInnen in Betrieben gelten machen, die mehr als 200 Arbeitnehmer beschäftigen. Nach einer Übergangsregelung kann der Anspruch erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden. Das Gesetz wurde am 05.07.2017 veröffentlicht und gilt ab dem nächsten Tag, also ab dem 06.07.2017. Aufgrund der Übergangsfrist können Beschäftigte daher ihr Auskunftsverlangen ab dem 06.01.2018 in Textform beim Betriebsrat oder dem Arbeitgeber geltend machen. Ob dieses Gesetz jedoch in der Praxis dazu führt, dass Männer und Frauen hinsichtlich des Lohns gleichgestellt sind oder werden, ist oder bleibt fraglich und ist vor allem abzuwarten. |